Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, abgekürzt AGB, der cam-partner GmbH

§1.   Geltung der Bestimmungen:


        1. Verkauf, Lieferungen und Dienstleistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bestimmungen. Abweichenden Bestimmungen seitens der Lieferanten, Kunden und anderer, das heißt aller Vertragspartner der cam-partner GmbH, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Mündliche Änderungen oder Zusatzvereinbarungen sind unwirksam.
        2. Abänderungen, Zusatzvereinbarungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Diese Erklärungen müssen mindestens von einem der alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer von der cam-partner GmbH unterzeichnet sein.

§2.   Lieferung:


        1. Die Lieferung aller Waren und Dienstleistungen erfolgt generell auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners ab Lager Heiligenhaus. Auf Wunsch und Kosten des Vertragspartners werden die Liefergegenstände gegen Transportschäden versichert.
        2. Teillieferungen sind jederzeit zulässig, außer es ist dem Vertragspartner nicht zumutbar.
        3. Lieferungen können zurückgehalten werden, bis der Vertragspartner seinen vorherigen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist.

§3.   Softwarelieferung:


         1. Bei Lieferung von sämtlicher Software, wie Mastercam-Software, Betriebssystemen, Anwendungsprogrammen und Postprozessoren sind wir nur als Vermittler zwischen dem Vertragspartner und dem Hersteller tätig.
         2. Gewährleistungsansprüche sind gegenüber den Herstellern zu beanspruchen.
         3. Mastercam-Software wird generell erst mit einem 60-Tage-Code ausgeliefert. Bei Erfüllung der Zahlungsverpflichtung erfolgt die Lieferung des Permanent-Codes.

§4.   Lieferverzug:


         1. Bei einem Lieferverzug, der von uns zu verantworten ist, ist der Vertragspartner berechtigt und verpflichtet eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung zu setzen.
         2. Bei Nichterfüllung, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, kann es zu Schadenersatzansprüchen kommen. In diesen Fällen muss der Schaden, gegebenenfalls durch Gutachten, einwandfrei nachgewiesen werden. Die Kosten des Nachweises liegen beim Vertragspartner.
         3. Die Schadenshöhe durch den Lieferverzug ist maximal auf den Wert des Liefergegenstandes begrenzt.

§5.   Preise und Zahlungsbedingungen:


         1. Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. aller Lieferkosten, wie z.B. Verpackung und Versicherungen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
         2. Alle Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig.

§6.   Mängelrügepflicht:


         1. Der Vertragspartner ist verpflichtet jeden offensichtlichen Mangel eines Liefergegenstandes unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
         2. Bei verdeckten Mängeln muss sofort nach Entdeckung des Mangels die schriftliche Mängelrüge erfolgen.
         3. Bei einem von uns zu vertretenden Mangel sind wir nach unserer Wahl zu Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt.
         4. Bei Schäden, die durch einen offensichtlichen Mangel entstanden sind, entstehen keine Schadensersatzansprüche.
         5. Mängel die durch Folgen höherer Gewalt entstanden sind, entstehen keine Schadensersatzansprüche.

§7.   Eigentumsvorbehalt:


         1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der cam-partner GmbH.
         2. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Vertragspartner erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Vertragspartners an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Der Vertragspartner ist berechtigt, den Kaufgegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug ist.
         3. Die aus dem Weiterverkauf bzw. der Weiterverarbeitung resultierenden Forderungen tritt der Vertragspartner bereits jetzt sicherheitshalber an uns im vollen Umfang ab. Wir ermächtigten den Vertragspartner hiermit widerruflich, diese Forderungen einzuziehen. Der Widerruf kann nur ausgeübt werden, wenn die Sicherung der Kaufpreisforderung gefährdet ist.

§8.   Gerichtsstand:


          1. Ist der Vertragspartner Vollkaufmann, ist unser Geschäftssitz alleiniger Gerichtsstand und Erfüllungsort.
          2. Wir sind berechtigt, den Vertragspartner an dem für ihn zuständigen Gericht zu verklagen. 

§9.   Datenschutzerklärung:


         1. Die Datenschutzerklärungen sind gesondert aufgeführt und sind bei allen Vorgängen bindend. 

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